Die ambulante Vorsorgekur

Gesunden im heilsamen Nordseeklima

Die ambulante Vorsorgekur, auch ambulante Heilkur oder offene Badekur genannt, zählt zu den Vorsorgeleistungen, die bei medizinischer Notwendigkeit vom zuständigen Sozial­versicherungs­träger genehmigt werden.

Wenn die wohnortnahen Therapie­möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden, ohne den erwünschten Erfolg gebracht zu haben, ist es bei vielen Erkrankungen angezeigt, aus dem Alltag
auszusteigen und in einem entfernten Kurort mit passenden klimatischen Bedingungen zu kuren.

Das Ziel einer Präventionsmaßnahme ist die Stärkung des biologischen Gesundheitspotentials, die Förderung von Schutzfaktoren sowie die Früherkennung und Frühbehandlung sich anbahnender Erkrankungen.

Fern vom persönlichen Alltag kann dieses Ziel durch Bewegung, gesunde Ernährung, Entspannung, physikalische Therapien sowie die positive Wirkung des Meeresküstenklimas erreicht werden.

Sie möchten auch eine Begleitung mitbringen? In der Rubrik Begleitpersonen informieren
wir Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten.

Hinweis:
Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten können bis auf Weiteres nur dann eine ambulante Vorsorgekur bei uns durchführen, wenn sie auch in unserer Einrichtung untergebracht sind. Ausnahmen sind nicht möglich.

Kurantrag und Anmeldung

Ihr Hausarzt stellt bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort, zum Beispiel in St. Peter-Ording.

Wichtig in diesem Antrag ist neben den Diagnosen die Begründung der Krankheitsverhütung durch eine Kur.
Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung mit den daraus resultierenden Funktions-
störungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.

Wenn Sie Ihren Kuraufenthalt zu einem Wunschtermin durchführen möchten, so empfehlen wir Ihnen, schon bei Antragstellung ein Zimmer bei uns zu reservieren. Eine unverbindliche Reservierung können wir bis 90 Tage vor dem geplanten Kurantritt aufrecht erhalten. Spätestens dann benötigen wir Ihre Festbuchung bzw. Terminbe-
stätigung oder Stornierung.

Bei einer Zimmerreservierung benötigen wir von Ihnen ein ärztliches Attest oder notfalls eine Selbstauskunft über die zu behandelnden Erkrankungen gemäß Kurantrag.

Bitte beachten Sie, dass ambulante Patienten Ihre Kur nicht verlängern können.


Hinweis:
Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten können bis auf Weiteres nur dann eine ambulante Vorsorgekur bei uns durchführen, wenn sie auch in unserer Einrichtung untergebracht sind. Ausnahmen sind nicht möglich.


gültig ab 01.01.2024

im Standard-Einzelzimmer ab
Nebensaison:113,00 €
Hauptsaison:128,00 €
im Standard-Doppelzimmer pro Person ab
Nebensaison:  93,00 €
Hauptsaison:108,00 €

Weitere wichtige Informationen zu Ihrer Kur/Reha-Maßnahme (z.B. Preise, An-/Abreise …) finden Sie hier.

Hinweis:
Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten können bis auf Weiteres nur dann eine ambulante Vorsorgekur bei uns durchführen, wenn sie auch in unserer Einrichtung untergebracht sind. Ausnahmen sind nicht möglich.

Bei Fragen oder Terminwünschen wenden Sie sich gerne direkt an unsere

Rezeption/Patienten­verwaltung
Tel.: 04863 / 86 - 0
E-Mail: info@gesundheitsklinik.com

GesundheitsKlinik Stadt Hamburg GmbH

Im Bad 35 · 25826 St. Peter‑Ording

Telefon: 04863 / 86 ‑ 0
E-Mail: info@gesundheitsklinik.com